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   BFH, 26.04.1985 - VI R 144/81   

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https://dejure.org/1985,10679
BFH, 26.04.1985 - VI R 144/81 (https://dejure.org/1985,10679)
BFH, Entscheidung vom 26.04.1985 - VI R 144/81 (https://dejure.org/1985,10679)
BFH, Entscheidung vom 26. April 1985 - VI R 144/81 (https://dejure.org/1985,10679)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.01.1983 - VI R 35/78

    Festsetzung der Lohnsteuer - Steuerfestsetzung - Lohnsteuerhaftungsbetrag

    Auszug aus BFH, 26.04.1985 - VI R 144/81
    Die Ausführungen, mit denen der Senat es ausgeschlossen hat, daß ein Anspruch auf pauschale Lohnsteuer durch Haftungsbescheid geltend gemacht werden kann (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Januar 1983 VI R 35/78, BFHE 138, 188, BStBl II 1983, 472), gelten insoweit entsprechend.
  • BFH, 15.03.1985 - VI R 30/81

    Als Haftungsbescheid bezeichneter Bescheid, in dem Lohnsteuer pauschal

    Auszug aus BFH, 26.04.1985 - VI R 144/81
    Im übrigen hat der Senat durch Urteil vom 15. März 1985 VI R 30/81 BFHE 143, 226 entschieden, daß ein Bescheid, der nach seiner Überschrift und seinem Tenor als Haftungsbescheid zu qualifizieren ist, aus dessen Begründung sich jedoch ergibt, daß das FA pauschale Lohnsteuern nachfordern wollte, rechtswidrig ist, weil der Wille des FA nicht eindeutig genug zum Ausdruck kommt.
  • BFH, 29.04.1983 - VI S 10/82

    Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Haftungswege - Nachforderung der Lohnsteuer -

    Auszug aus BFH, 26.04.1985 - VI R 144/81
    Wie der Senat bereits in seinem Beschluß vom 29. April 1983 VI S 10/82 (BFHE 138, 379, BStBl II 1983, 517) dargelegt hat, scheidet die Umdeutung eines Haftungsbescheids in einen Steuerbescheid aus, weil beide Bescheide auf verschiedene Ziele gerichtet sind.
  • BFH, 14.03.1986 - VI R 30/82

    Nettolohnvereinbarungen, die die Berlin-Zulagen einschließen, sind

    Es wird insoweit Bezug genommen auf das zum gleichen Sachverhalt ergangene Urteil des Senats vom 26. April 1985 VI R 144/81 (Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 1985, 9).
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